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   OLG Stuttgart, 09.04.1986 - 8 W 357/85   

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https://dejure.org/1986,4534
OLG Stuttgart, 09.04.1986 - 8 W 357/85 (https://dejure.org/1986,4534)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.1986 - 8 W 357/85 (https://dejure.org/1986,4534)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 1986 - 8 W 357/85 (https://dejure.org/1986,4534)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pfändbarkeit eines Fernsehgerätes bei bereits vorhandenem Radio

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 196
  • MDR 1986, 767
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 13.10.1969 - 15 W 98/69
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.1986 - 8 W 357/85
    Nach derzeit wohl überwiegender Meinung ist ein Fernsehgerät pfändbar, wenn der Schuldner daneben ein Radiogerät hat, Unpfändbarkeit ist gegeben, wenn ein Rundfunkgerät fehlt, doch kommt dann eine Austauschpfändung in Betracht, bei der dem Schuldner als Ersatzstück lediglich ein Radio zur Verfügung gestellt werden muß (vgl. u.a. Senatsbeschluß Die Justiz 1967, 217 und OLG Frankfurt, NJW 1970, 152).
  • BFH, 30.01.1990 - VII R 97/89

    Fernsehgerät grundsätzlich unpfändbar, auch wenn der Vollstreckungsschuldner

    Die grundsätzliche Unpfändbarkeit des Fernsehgeräts führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Gläubigers oder unvertretbaren Verschiebung der Gewichte zugunsten des Schuldners (a.A. Mümmler, Anmerkung zum Beschluß des OLG Stuttgart vom 9. April 1986 8 W 357/85, Juristisches Büro 1987, 460, und von Blumenthal, Anmerkung zum Beschluß des OLG Frankfurt vom 13. Oktober 1969 15 W 98/69, NJW 1970, 152).
  • BFH, 16.01.1990 - VII R 79/89

    Pfändung von Sachen die dem persönlichen Gebrauch des Vollstreckungsschuldners

    Die grundsätzliche Unpfändbarkeit des Fernsehgeräts führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Gläubigers oder einer unvertretbaren Verschiebung der Gewichte zugunsten des Schuldners (a.A. Mümmler, Anmerkung zum Beschluß des OLG Stuttgart vom 9. April 1986 8 W 357/85, Juristisches Büro 1987, 460, und von Blumenthal, Anmerkung zum Beschluß des OLG Frankfurt vom 13. Oktober 1969 15 W 98/69, NJW 1970, 152).
  • AG Berlin-Lichtenberg, 25.09.2007 - 34 M 8064/07

    Sachpfändung: Pfändbarkeit eines Fernsehgeräts

    Ein Fernsehgerät unterliegt dabei dem Pfändungsschutz nach § 811 Nr. 1 ZPO auch wenn daneben noch ein Rundfunkgerät vorhanden ist (BFH 159, 421, Stuttgart MDR 1986, 767, LG Augsburg DGVZ 1993, 55, LG Detmold DGVZ 1990, 26, LG Hannover DGVZ 1990, 60).
  • LG Gera, 29.03.1999 - 5 T 205/99
    Der gegenteiligen Auffassung (OLG Stuttgart, NJW 1987, 196; LG Frankfurt, DGVZ 1988, 154; LG Bonn DGVZ 1988, 11) vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.
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